Gesehen auf https://www.ostsee.de/wassersport/hochseeangeln.php am 21.11.2024
Angeln/Hochseeangeln
Für Angler präsentiert sich die Ostsee mit ihren Boddengewässern und Haffs außerordentlich vielseitig. Ob vom Strand, dem Boot, einer Mole oder Brücke aus – hier haben Sie das ganze Jahr über einen guten Fang.
Die Boddengewässer sind reich an Süß- und Salzwasserfischen. Hier tummeln sich Aal, Hecht, Hering,
Hornfisch, Flunder und Zander.
Weiter östlich am Stettiner Haff fühlen sich durch den Süßwassereintrag der Oder stattliche
Exemplare von Blei, Plötz und Barsch wohl. Im Frühjahr und Herbst ziehen Heringe in großen Schwärmen an
der Ostseeküste entlang.
Erfahrene Fischer bieten Ihnen vielerorts Tagesfahrten, Nachtfahrten und Mehrtagesfahrten
auf der Ostsee an. Äußerst beliebt sind das Hochseeangeln und das Schleppangeln. Boote und
Kutter sind eigens auf die Bedürfnisse der Angler eingestellt.
Ausrüstung, Zubehör und Köder erhalten Sie in einem der zahlreichen Angelläden. Die meisten Händler
sind passionierte Angler und unterstützen Sie bei der Revier- und Köderwahl.
Sie haben Lust auf Fisch satt? Ob mit oder ohne Angel – in vielen Orten werden Herings-, Hornfisch-,
Plattfisch- und Dorschtage mit viel Spektakel gefeiert. Dann erhalten Sie den Fisch in allen denkbaren
Variationen.
Wie wäre es z. B. zu den Heringstagen mit Brathering, Matjeshering, Rollmops, Salaten,
Heringspralinen, Carpaccio vom Hering, Heringssoufflé, Sushi-Variationen vom Hering,
Hering-Strindberg ...?
Fischereischein, Angelkarten
Die Ostseeküste erstreckt sich über zwei Bundesländer, die jeweils eigene Regeln zum Angeln an und auf ihren Gewässern erlassen haben.
Schleswig-Holstein:
Angler mit gültigem Fischereischein eines anderen Bundeslandes müssen in Schleswig-Holstein
zusätzlich 10 Euro Fischereiabgabe entrichten. Urlauber ohne Fischereischein benötigen einen
„Urlauberfischereischein“. Dieser kostet 10 Euro, ist für 28 Tage gültig und kann
dann noch einmal um weitere 28 Tage verlängert werden (10 Euro). Auch für Urlauber fällt zudem
die Fischereiabgabe (10 Euro) an.
Abgabemarken und Urlauberfischereischein erhalten Sie bei den örtlichen Ordnungsbehörden,
Hafenämtern und Außenstellen der Fischereiaufsicht. Viele Ausgabestellen schicken
die Marken gegen Vorkasse zu. Auch Angelgeschäfte, Veranstalter von Angelreisen sowie Hotels
und Pensionen, vor allem in Küstennähe, halten die Marken als Service bereit.
Die Abgabemarke wird auf einen Ergänzungsschein geklebt, der beim Angeln – zusammen mit dem
Fischereischein des Heimatbundeslandes und gegebenenfalls dem Erlaubnisschein
für das jeweilige Gewässer (z. B. Eider, Schlei und Teile der Lübecker Bucht) – mitzuführen ist.
(Stand 11/2023, Quelle: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes
Schleswig-Holstein)
Mecklenburg-Vorpommern:
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Gewässer, Sie benötigen immer zwei Dokumente zum Angeln:
einen Fischereischein und eine Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer. Als Urlaubsangler
müssen Sie einen „zeitlich befristeten Fischereischein“ für 24 Euro erwerben. Dieser gilt für
28 Tage und kann mehrfach im Kalenderjahr verlängert werden (jeweils 13 Euro).
Den zeitlich befristeten Fischereischein erhalten Sie als Touristenfischereischein von
den örtlichen Ordnungsbehörden, weitere Ausgabestellen (Tourist- und Kurverwaltungen,
Angelläden, Fischereibetriebe etc.) können in die Ausgabe der Dokumente einbezogen sein. Bei
rechtzeitiger Beantragung ist die Zusendung per Post möglich.
Im Jahr 2025 soll die Online-Ausgabe von Touristenfischereischeinen möglich werden.
(Fischereigesetz 2005, Quelle: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit
und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern)
(alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten)