Gesehen auf https://www.ostsee.de/schon-gewusst/kurtaxe.php am 27.12.2024
Kurtaxe/Kurabgabe
In den meisten Ostseebädern in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wird die sogenannte „Kurtaxe“ und/oder eine Strandnutzungsgebühr erhoben.
Wofür?
Die Kurtaxe und die Strandnutzungsgebühr sind zweckgebunden. Damit werden Angebote und Serviceleistungen finanziert, die Ihren Urlaub noch entspannter und vielseitiger machen. Zum Beispiel:
- für unbeschwertes Badevergnügen – Rettungsschwimmer an den bewachten Strandabschnitten
- für Ordnung & Sicherheit sorgen Strandvogt und Sicherheitsdienste
- für „immer was los“ – die Organisation eines breiten, teilweise kostenlosen Veranstaltungsangebotes mit Kurkonzerten, Kinderanimation und sportlichen Aktivitäten
- für „Sand wie Puderzucker“ – die Pflege und Reinigung der Badestrände
- Abfallbehälter stellen und leeren sowie Müll sammeln
- Aktion „rauchfreie Strände“ – Strandabschnitte für Familien mit Kindern
- im Herbst Sandfangzäune stellen
- Sandverwehungen beseitigen und Strandaufspülungen (wenn sich „Mutter Natur“ den Sand mit Wind und Wellen geholt hat)
- für barrierefreien Strandbesuch – Einrichtung und Pflege rollstuhlgerechter Strandzugänge, auch gern von „Kinderwagenschiebern“ genutzt
- für „mehr Meerblick“ – Pflege und regelmäßiges Abschieben der Dünen
- für Spielplätze und Spielgeräte – Wartung, Reparatur, Reinigung, Sicherheitsprüfungen
- Einrichtung und Unterhaltung öffentlicher Sanitäreinrichtungen
- für kostenlose Beratungen – Mitarbeiter in den Touristinformationen oder im „Haus des Gastes“ geben Tipps zu Ausflügen und Veranstaltungen
Noch mehr Vorteile
Als Kurkarteninhaber genießen Sie viele Vergünstigungen. Das können unter anderem sein:
-
ermäßigte Fahrpreise bei einigen Verkehrsmitteln vor Ort (z. B. „Bäderbahn“ oder
Linienbusse zwischen Ostseebädern)
vielerorts ist ein „Mobilitätszuschlag“ in die Kurtaxe eingerechnet und die Kurkarte gilt dann als Ticket für Bus und/oder Bahn - ermäßigte Ticketpreise zu diversen Veranstaltungen
- ermäßigter oder freier Eintritt in etliche Museen, Ausstellungen oder Schwimmbäder
- ermäßigte oder keine Gebühr bei zahlreichen geführten Wanderungen zu Fuß und mit dem Fahrrad
- Benachbarte Ostseebäder arbeiten oft zusammen: Mit dem Erwerb der Kurkarte Ihres Urlaubsortes können Sie dann auch die Vergünstigungen im Nachbarort oder in der gesamten Region nutzen.
Fragen Sie beim Erwerb der Kurkarte nach!
Wie hoch ist die Kurtaxe?
Die Kurtaxe wird von den Kommunen erhoben und ist in den einzelnen Orten unterschiedlich hoch.
- in der Hauptsaison zwischen zwei und vier Euro pro Tag
- in der Nebensaison rund ein bis zwei Euro pro Tag
- Kinderermäßigung: vielerorts sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter (teilweise bis zu 18 Jahre) befreit
- in einigen Orten geringe Gebühr für mitreisenden Hund
Saisonzeiten
In den meisten Ostseebädern beginnt die Hauptsaison etwa Mitte Mai und geht bis Mitte Oktober. Danach
folgt die Nebensaison.
In einigen Orten bzw. bei Unterkünften liegt zwischen Haupt- und Nebensaison noch die sogenannte
„Zwischensaison“ oder „Vor- und Nachsaison“ – gemeint sind hiermit die an die Hauptsaison
angrenzenden vier bis acht Wochen.
Wo bekomme ich meine Kurkarte?
Ihre Kurkarte erhalten Sie gleich bei der Anreise von Ihrem Vermieter (im Hotel, in der Pension, der Rezeption Ihrer Ferienanlage oder der Zimmervermittlung) oder auch im Haus des Gastes. So genießen Sie alle Vorteile vom ersten Tag an!
Wir wünschen Ihnen einen erlebnisreichen und erholsamen Urlaub an der Ostsee!
Und als Tagesgast?
Wenn Sie als Tagesgast einfach nur an den Strand gehen möchten, benötigen Sie in der Regel keine
Kurkarte. In den meisten Ostseebädern entrichten Sie eine Strandnutzungsgebühr direkt
beim Strandkorbvermieter oder an Automaten, etwa auf der Strandpromenade oder an den
Strandzugängen. Die Strandnutzungsgebühr ist meistens etwas höher als die Kurtaxe.
In der Kurabgabe ist die Strandnutzungsgebühr bereits enthalten.
(alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten)