Scharfrichterhaus

Das zweigeschossige Eckgebäude in der Stralsunder Altstadt wurde 1289 erstmals urkundlich erwähnt. Das Eck­grundstück Filter­straße/Papen­straße war schon Ende des 13. Jahr­hunderts Sitz des städtischen Fronen- bzw. Scharf­richters. Der letzte städtische Scharf­richter lebte und arbeitete hier bis zum Jahre 1842.

Scharfrichterhaus
Scharfrichterhaus
Scharfrichterhaus

Trotz späterer Umbauten ist das aus zwei Teilen bestehende Gebäude­ensemble in seiner mittel­alterlichen Struktur erhalten geblieben. Das Turmhaus mit dem blenden­gegliederten Nord­giebel wurde nachweislich 1412 an das Wohnhaus angebaut und soll das Gefängnis gewesen sein. Inhaftierte wurden hier verwahrt und mussten mitunter auch schwere Folter erleiden. Damaliges Recht wurde mit Ehren­strafen (z. B. Pranger), Leibes­strafen (z. B. Aus­peitschen) und Lebens­strafen (Todes­strafe) gesprochen. Verhängt wurden die Entscheidungen außerhalb des Scharfrichter­hauses.

Das Haus befindet sich seit 1984 in Privathand und wird seit 1990 Stück für Stück liebe­voll saniert. Es steht auf der Liste der Bau­denkmale der Stadt Stralsund und liegt im Kerngebiet des im Jahr 2012 zum UNESCO-Welterbe erklärten Kultur­gutes „Historische Altstädte Stralsund und Wismar“.

(alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten)